Die Personalverrechnung ist -bedingt durch komplexe Bestimmungen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts- eine Wissenschaft für sich. Häufige Änderungen der Rechtsgrundlagen erfordern eine laufende Weiterbildung der Mitarbeiter und machen die Abrechnung der Dienstnehmer zu einer personalintensiven Verpflichtung. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es besonders empfehlenswert, die Personalverrechnung auszulagern und dadurch nicht nur die Kosten eines oder mehrerer Dienstnehmer, sondern auch die Kosten der unumgänglichen Fortbildung einzusparen. Egal, ob Sie einen, zwei oder zweihundert Dienstnehmer abrechnen müssen, wir nehmen Ihnen diese Verantwortung gerne ab.
· An-, Ab- und Änderungsmeldungen bei der Gebietskrankenkasse
· Laufende Abrechnung der Löhne und Gehälter inkl Mehr- und Überstunden, Prämien, Reisekosten,
Sachbezüge, Dienstgeberabgaben etc
· Übermittlung eines Buchungsbelegs
· Erstellung weiterer gewünschter Auswertungen und Aufstellungen
· Evidenzhaltung von Abwesenheitszeiten (Urlaube und Krankenstände)
· Anpassungen auf Grund von Kollektivvertragsänderungen
· Erstellung der laufenden Gebietskrankenkassenmeldungen und Beitragsnachweisungen
· Erstellung der Jahresmeldungen und -erklärungen für Behörden
· Abwicklung von Exekutionen in der Personalverrechnung
· Durchführung der erforderlichen Meldungen bei Schwangerschaft, Karenz, Ausländerbeschäftigungen
· Meldung von Kündigungen von Dienstnehmern über 50 Jahre an das AMS
· Nettolohnberechnungen
· Berechnung der Rückstellungen für den Monats-, Quartals- und Jahresabschluss
· Jahreshochrechnungen (Planung) sowie abgabenrechtliche Optimierungsvorschläge
· Betreuung bei GPLA-Prüfungen (Gemeinsame Prüfung Lohnabhängiger Abgaben)
· Unterstützung bei der Erstellung von Dienstverträgen und Dienstzeugnissen
· Beratung in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Sonderfragen